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fettarm

Gesunde Ernährung:
Wenn die Verpackung
mogelt

"Fettarm muss nicht
kalorienarm heißen"

 


Eine richtige, ausgewogene und vitaminreiche Ernährung ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Eine Befragung der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung (ÖGE) hat ergeben, dass rund 62 Prozent aller Befragten nährstoffangereicherte Lebensmittel konsumieren. Weitere 50 Prozent aller Erwachsenen nehmen regelmäßig Nährstoffpräparate ein. Allerdings entsprechen die konsumierten Supplements in den seltensten Fällen den tatsächlichen Nährstoffbedürfnissen.

 
 

Wien (pte/04.12.2006)

Wie Petra Lehner von der Arbeiterkammer erklärt, sei es für den Endverbraucher äußerst schwierig, sich über den tatsächlichen Gesundheitswert von Lebensmittel zu informieren. "Es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die für den Konsumenten einfach unüberschaubar sind", erklärt Lehner im Gespräch mit pressetext. Gefährlich seien hier auch manche Bezeichnungen. "Fettarm muss nicht kalorienarm heißen", merkt Lehner an.

Ob ein Produkt wirklich kalorienreduziert und fettarm ist, kann man von der Zutatenliste sowie von der Nährwerttabelle ablesen. Die Zutatenliste ist gesetzlich vorgeschrieben und muss als solche deutlich auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Die einzelnen Bestandsteile müssen in absteigender Reihenfolge angegeben sein. "Wenn ich so zwei ähnliche Produkte miteinander vergleiche, habe ich als Konsument auch eine Kontrollmöglichkeit", erklärt Lehner. Weiters müssen nährwertbezogene Angaben gemacht werden. Sobald gesundheitsbezogene Angaben vermerkt werden wie etwa 'light', muss auch eine Nährwerttabelle angeführt werden.

"Viele Konsumenten glauben, wenn keine Angaben gemacht werden, dass das Produkt schlechter ist", führt Lehner gegenüber pressetext aus. Doch dies müsse nicht zwangsläufig so sein. Nährwertprofile müssen wissenschaftlich geprüft sein und der Wahrheit entsprechen. "Viele kleine Unternehmen können sich aber eine solche Prüfung nicht leisten und verzichten daher darauf", erklärt Lehner.

Grundsätzlich sei es wichtig, sich Zeit beim Einkaufen zu nehmen und genau auf die Verpackungen zu achten, so Lehner. In der Etikettierungsrichtlinie sei genau vorgeschrieben, was auf einem Produkt angegeben sein muss und was verboten ist. "Prinzipiell verboten ist alles, was irreführend, sittenwidrig oder ängstigend ist", so Lehner.

Lehner sieht keine Möglichkeit für Konsumenten, sich umfassend zu informieren und vor allem richtig zu kontrollieren. "Dafür gibt es aber verschiedene Organisationen, wie eben die AK, die die Produkte und vor allem die Unternehmer kontrollieren", führt Lehner abschließend gegenüber pressetext aus.

pressetext.austria